Direkt zum Inhalt

Social Media: Daten löschen nach Ausscheiden

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Social Media: Daten löschen nach Ausscheiden

Problempunkt

Die Mitarbeiterin war von Mai bis Juli 2011 bei der beklagten Anwalts-/Steuerberaterkanzlei in Form einer BGB-Gesellschaft als Rechtsanwältin beschäftigt. Auf der Homepage der Kanzlei war während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ihr Profil mit Foto veröffentlicht.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium