Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten
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Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten
Problempunkt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben ein gemeinsames Interesse an einer möglichst guten Aus- und Weiterbildung. Aufgrund dieser Interessenlage ist ein Arbeitgeber oftmals bereit, die Kosten für eine individuelle Weiterbildung (teilweise) zu tragen.
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