Änderung des Vertriebssystems und erfolgsabhängige Vergütung
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Änderung des Vertriebssystems und erfolgsabhängige Vergütung
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1970 bei dem beklagten Versicherungsunternehmen beschäftigt. Seine Tätigkeit besteht im Wesentlichen darin, im Rahmen von Beratungsterminen bei Kunden und Kooperationspartnern die Produkte der Beklagten zu vertreiben. Die Beratungstermine erhält er von der Beklagten und deren Kooperationspartnern zugewiesen.
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