Ausübung billigen Ermessens bei Leistungsbonus
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Ausübung billigen Ermessens bei Leistungsbonus
Problempunkt
Die Parteien stritten über einen Leistungsbonus für das Jahr 2008. Die Klägerin war als Sachbearbeiterin für die Beklagte, eine von der weltweiten Finanzkrise betroffene Bank, tätig. Im Geschäftsjahr 2008 hatte diese Milliardenverluste zu verzeichnen
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