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Verlegung des Arbeitsorts durch Versetzung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Verlegung des Arbeitsorts durch Versetzung

Problempunkt

Die Klägerin ist seit Oktober 1999 als Flugbegleiterin bei der Beklagten beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag sieht vor, dass sie in Hannover tätig, der Arbeitgeber aber u. a. berechtigt ist, sie "auf Dauer" an "einem anderen Ort" zu beschäftigen.

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