Direkt zum Inhalt

Anrechnung bereits gewährten Urlaubs im Doppelarbeitsverhältnis

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Anrechnung bereits gewährten Urlaubs im Doppelarbeitsverhältnis

Problempunkt

Befindet sich der Arbeitnehmer in einem langjährigen Kündigungsschutzprozess und wird die Kündigung letztlich für unwirksam erklärt, bestand das Arbeitsverhältnis fort - meist jedoch ohne Erbringung der Arbeitsleistung. Hat der Mitarbeiter während dieser Zeit bereits ein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen, kommt es unweigerlich zu einem Doppelarbeitsverhältnis.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium