Vorsorglicher Sozialplan als Gesamtbetriebsvereinbarung
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Vorsorglicher Sozialplan als Gesamtbetriebsvereinbarung
Problempunkt
Der Kläger war seit nahezu 30 Jahren bei der Beklagten im Bereich "Consumer Imaging" beschäftigt. Zum 1.11.2004 gingen die Anstellungsverhältnisse der Mitarbeiter dieses Bereichs im Rahmen eines Betriebsteilübergangs auf ein anderes Unternehmen über. Zunächst arbeitete der Kläger auch widerspruchslos bei der Erwerberin weiter.
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