Keine Benachteiligung wegen „kommunistischer Weltanschauung“
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Keine Benachteiligung wegen „kommunistischer Weltanschauung“
Problempunkt
Das AGG gewährt einem abgelehnten Stellenbewerber nach § 15 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. Da es in der Praxis schwierig ist, einen tatsächlichen Schaden zu beziffern, wird der Entschädigungsanspruch pauschaliert und auf bis zu drei Bruttomonatsgehälter begrenzt.
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