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Unzulässige Direktansprache am Arbeitsplatz durch Personalberater

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Unzulässige Direktansprache am Arbeitsplatz durch Personalberater

Problempunkt

Die Antragstellerin, eine Systementwicklerin für Softwarelösungen auf dem Gesundheitsmarkt mit 500 Beschäftigten, begehrt von der Antragsgegnerin, die im Bereich der Unternehmens- und der Personalberatung tätig ist, u. a. die Unterlassung von Anrufen mit dem Verweis, der Anrufer rufe von oder im Auftrag der Firma P an.

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