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Urlaubszeit als Arbeitszeit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Urlaubszeit als Arbeitszeit

Problempunkt

Der klagende Arbeitnehmer arbeitete in einem Schichtsystem mit 24 Stunden Schicht und 24 Stunden arbeitsfreier Zeit. Eine 24-Stunden- Schicht bestand aus acht Stunden reiner Arbeitszeit, acht Stunden Arbeitsbereitschaft und acht Stunden Ruhebereitschaft am Dienstort. Hierfür vereinbarten die Parteien einen Stundenlohn von einheitlich 12,74 Euro für jede Schichtstunde.

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