Urlaubszeit als Arbeitszeit
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Urlaubszeit als Arbeitszeit
Problempunkt
Der klagende Arbeitnehmer arbeitete in einem Schichtsystem mit 24 Stunden Schicht und 24 Stunden arbeitsfreier Zeit. Eine 24-Stunden- Schicht bestand aus acht Stunden reiner Arbeitszeit, acht Stunden Arbeitsbereitschaft und acht Stunden Ruhebereitschaft am Dienstort. Hierfür vereinbarten die Parteien einen Stundenlohn von einheitlich 12,74 Euro für jede Schichtstunde.
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