Direkt zum Inhalt

Keine Überstundenvergütung außerhalb des Gleitzeitrahmens

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Keine Überstundenvergütung außerhalb des Gleitzeitrahmens

Problempunkt

Die Parteien streiten über den Vergütungsanspruch für außerhalb eines vorgegebenen Gleitzeitrahmens geleistete Arbeit. Der Kläger war als Verwaltungsfachangestellter in der Personalabteilung der Beklagten eingesetzt und mit dem Einpflegen/Abrechnen von Daten für die sog. unständigen Bezüge (z. B. Bereitschaftsdienste, Nacht- bzw.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium