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Beweislast bei Kleinbetriebsklausel

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Beweislast bei Kleinbetriebsklausel

Problempunkt

Der Arbeitgeber kündigte der seit Februar 2004 beschäftigten Arbeitnehmerin ordentlich zum 31.5.2005. Er machte geltend, bei Ausspruch der Kündigung nur sieben Mitarbeiter beschäftigt zu haben, was zur Nichtanwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) führe. Die Arbeitnehmerin hingegen behauptete, er habe 14 Mitarbeiter beschäftigt.

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