Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung
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Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung
Problempunkt
Die Parteien des Rechtsstreits waren sich einig, dass jedenfalls seit Ende April 2013?kein Arbeitsverhältnis mehr zwischen ihnen bestand. Der Kläger begehrte u. a. die Abgeltung seiner Urlaubsansprüche für das Jahr 2012 i. H. v. 24 Urlaubstagen.
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