Ärztliches Beschäftigungsverbot
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Ärztliches Beschäftigungsverbot
Problempunkt
Die Klägerin ist als Sachbearbeiterin bei der Beklagten, die eine Spedition betreibt, beschäftigt. Im Oktober 1997 teilte sie der Beklagten mit, dass sie schwanger sei und Anfang Juni 1998 entbinden werde. Vom 7. Januar 1998 bis Anfang Februar 1998 war die Klägerin arbeitsunfähig erkrankt.
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