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Verdachtskündigung nach heimlicher Videoüberwachung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Verdachtskündigung nach heimlicher Videoüberwachung

Problempunkt

Die Beklagte beschäftigte die Klägerin seit 1991, zuletzt in einem Getränkemarkt. Nachdem das Unternehmen erhebliche Leergutdifferenzen verzeichnete, vereinbarte es mit dem Betriebsratsvorsitzenden die Durchführung einer vierwöchigen heimlichen Videoüberwachung des Kassenbereichs.

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