Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleide- und Rüstzeiten
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleide- und Rüstzeiten
Problempunkt
Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Personennahverkehrs (S-Bahn DB AG), und der Betriebsrat stritten darüber, in welchem Umfang dem Gremium Mitbestimmungsrechte bei Umkleidezeiten zustehen. Nach dem gültigen Tarifvertrag beginnt und endet die Arbeitszeit am vorgeschriebenen Arbeitsplatz.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
