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Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleide- und Rüstzeiten

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleide- und Rüstzeiten

Problempunkt

Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen des Personennahverkehrs (S-Bahn DB AG), und der Betriebsrat stritten darüber, in welchem Umfang dem Gremium Mitbestimmungsrechte bei Umkleidezeiten zustehen. Nach dem gültigen Tarifvertrag beginnt und endet die Arbeitszeit am vorgeschriebenen Arbeitsplatz.

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