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Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeit

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeit

Problempunkt

Der Kläger war seit 2004 bei der Beklagten in Vollzeit angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD Anwendung. Bis zum 15.7.2010 war er in Vollzeit an fünf Tagen pro Woche ­tätig. Anschließend war er aufgrund eines Änderungsvertrags in Teilzeit an vier Tagen pro Woche beschäftigt.

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