Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeit
Lesedauer: ca. 6 Minuten
Urlaubsanspruch bei Wechsel in Teilzeit
Problempunkt
Der Kläger war seit 2004 bei der Beklagten in Vollzeit angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD Anwendung. Bis zum 15.7.2010 war er in Vollzeit an fünf Tagen pro Woche tätig. Anschließend war er aufgrund eines Änderungsvertrags in Teilzeit an vier Tagen pro Woche beschäftigt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
