Kein islamisches Kopftuch in evangelischem Krankenhaus
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Kein islamisches Kopftuch in evangelischem Krankenhaus
Problempunkt
Die Parteien streiten über Annahmeverzugslohn. Die Arbeitnehmerin ist bei der Arbeitgeberin seit 1996 angestellt, zuletzt als Krankenschwester. Sie gehört dem islamischen Glauben an. Die Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus und erklärt, dass dieses eine Einrichtung der evangelischen Kirche sei.
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