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Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Problempunkt

Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin bis zum 30.6.2012 beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis waren 26 Tage jährlicher Erholungsurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche vereinbart. Am 21.6.2012 schlossen die Parteien einen neuen Arbeitsvertrag ab Montag, den 2.7.2012. Der Erholungsurlaub war identisch geregelt. Das zweite Arbeitsverhältnis endete am 12.10.2012.

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