Abfindung von Anwartschaften auf bAV seit 1.7.2016
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Abfindung von Anwartschaften auf bAV seit 1.7.2016
Problempunkt
Es kommt immer wieder vor, dass die von einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses erworbene Anwartschaft auf Betriebsrente durch eine einmalige Zahlung abgefunden wird. Dabei stellt sich die Frage, ob die Abfindung sozialversicherungsrechtlich als „normales“ Arbeitsentgelt oder als Versorgungsbezug zu verbeitragen ist.
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