Kündigungsschutzklage hemmt nicht die Verjährung von Zahlungsansprüchen
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Kündigungsschutzklage hemmt nicht die Verjährung von Zahlungsansprüchen
Problempunkt
Die Parteien stritten über Vergütung wegen Annahmeverzugs. Der seit 1990 beim beklagten Landkreis beschäftigte Kläger wurde am 29.3.2003 außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31.12.2004 gekündigt. Mit der hiergegen gerichteten Kündigungsschutzklage obsiegte er mit Urteil des LAG Hessen vom 9.2.2007.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
