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Bonus nach billigem Ermessen

Bild: Stefan-Yang / stock.adobe.com
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Bonus nach billigem Ermessen

Problempunkt

Der Kläger war bei der deutschen Niederlassung einer internationalen Großbank als Managing Director beschäftigt. Vertraglich war vereinbart, dass er am jeweils gültigen Bonussystem und/ oder am sog. Deferral Plan teilnimmt. Entsprechend erhielt er für das Geschäftsjahr 2009 einen garantierten Bonus i. H. v. 200.000 Euro, für das Geschäftsjahr 2010 eine Leistung i. H. v.

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