Nachträgliche und teilweise Vereinbarung von Schwarzarbeit: keine Ansprüche
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Nachträgliche und teilweise Vereinbarung von Schwarzarbeit: keine Ansprüche
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG; § 134 BGB
Problempunkt
Der Beklagte hatte im privaten Wohnhaus des Klägers den alten Teppichboden entfernt und einen neuen Bodenbelag beschafft sowie verlegt. Später trat der Kläger wegen Mängel der Arbeiten vom Vertrag zurück und begehrte die Rückerstattung des gezahlten Werklohns i. H. v. 15.019,57 Euro. Die Instanzgerichte wiesen die Klage ab.
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