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 Bild: bilderstoeckchen/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Arbeitsrechtliche Umsetzungsfragen

1 Was ist neu?

Das BRSG führt die Möglichkeit einer haftungsprivilegierten tariflichen reinen Beitragszusage (TBZ) ein. Für das dauerhafte Rentenniveau muss der Arbeitgeber nicht einstehen. Garantieleistungen sind sogar verboten, um dem Arbeitnehmer, der die Risiken der Anlage trägt, die Chance auf eine gute Rendite zu ermöglichen.

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