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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Befristung wegen künstlerischer Tätigkeit

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass seitens einer Arbeitnehmerin überwiegend künstlerische Tätigkeiten geschuldet sind, rechtfertigt dies die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG.

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