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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mindestlohn für Feiertagsvergütung und Nachtzuschlag
§ 1 MiLoG; § 2 EFZG
Problempunkt
Die Klägerin ist bei der Beklagten als Montagekraft beschäftigt. Sie hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Nachtzuschlag von 25 % und Urlaubsentgelt in Höhe des 1,5fachen des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes.
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