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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Einheitliches Konsultations- und Anzeigeverfahren bei Massenentlassungen
§ 111 BetrVG; § 187 BGB; §§ 17, 18 KSchG
Problempunkt
Der beklagte Insolvenzverwalter beschloss nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Stilllegung des Betriebs. Hierüber informierte er umgehend den Betriebsrat, mit dem er am 23.12.2013 einen Interessenausgleich abschloss. Diesem war eine Namensliste beigefügt, allerdings ohne Angaben zu den Berufsgruppen der Arbeitnehmer.
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