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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Anzahl der Urlaubstage bei unterjähriger Änderung der Wochenarbeitszeit

Die Parteien stritten auf Grundlage des § 26 TVöD über die Anzahl der der Klägerin im Jahr 2013 zustehenden Urlaubstage. Bis Mitte August 2013 betrug die wöchentliche Regelarbeitszeit der Klägerin, die sich auf vier Wochentage verteilte, 32 Stunden. Danach arbeitete die Klägerin 23,5 Wochenstunden verteilt auf fünf Tage.

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