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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Gleichbehandlung bei der Vergütung
Ein Arbeitgeber hat mit seinem Betriebsrat ein innovatives Modell der Arbeitszeitgestaltung vereinbart, das zwischen Beschäftigten mit wechselndem Arbeitsvolumen und solchen mit festem Deputat differenziert. Der Beklagte, ein eingetragener Verein, der Assistenz und Beratung für Menschen mit Behinderungen anbietet, beschäftigt etwa 130 Mitarbeiter.
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