Lesedauer: ca. 13 Minuten
BLICKPUNKT
Mehr Auskünfte zur Betriebsrente
Mobilitätsrichtlinie: Verschärfte Pflichten und Risiken
1 Hintergrund
Nach Art. 6 der Mobilitätsrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherstellen, dass umfangreiche Auskunftspflichten über Rentenanwartschaften und Betriebsrenten im nationalen Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verankert sind.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
