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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Keine Schuldentilgung mit angesparter Altersversorgung
Hat der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung abgeschlossen, so hat Letzterer keinen Anspruch gegen das Unternehmen auf Kündigung des Versicherungsvertrags gegenüber dem Versicherungsunternehmen, wenn es dem Beschäftigten lediglich um den Erhalt des Rückkaufswerts wegen Geldbedarfs geht.
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