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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Keine Betriebsvereinbarung mit Tarifinhalten

§ 77 Abs. 3 BetrVG

Problempunkt

Antragsteller im Beschlussverfahren war der Betriebsrat im gemeinsamen Betrieb der Antragsgegnerin mit drei weiteren Unternehmen. Er begehrte die Feststellung, dass die „Betriebsvereinbarung Urlaub und Freistellung von der Arbeit“ aus dem Jahr 2005 (BV Urlaub) auf alle Arbeitnehmer, auch die seit dem 1.3.2013 eingestellten, anzuwenden ist.

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