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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Keine stufengleiche Höhergruppierung vor dem 1.3.2017
Zwischen den Parteien ist die Stufenzuordnung des Klägers streitig. Dieser war als Streckenwart in der Straßenmeisterei eines kommunalen Arbeitgebers beschäftigt und erhielt Vergütung nach EG 5 Stufe 6 des TVöD-Entgelttarifvertrags. Ende 2011 übertrug man ihm probeweise für drei Monate eine höherwertige Tätigkeit nach EG 8 und gewährte eine persönliche Zulage.
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