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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

§ 77 Abs. 5 BetrVG; § 140 BGB

Problempunkt

Eine Unternehmensgruppe hatte mit ihrem unternehmensübergreifenden und rechtsunwirksam gebildeten „Gesamtbetriebsrat“ zunächst eine betriebliche Altersversorgung (bAV) vereinbart, die Jahrzehnte später durch eine Nachfolgevereinbarung verschlechtert wurde. Hiergegen wehrte sich ein Arbeitnehmer.

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