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 Bild: RFBSIP/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 13 Minuten
BLICKPUNKT

Verschärfte Pflichten im Mutterschutz

Abstrakte Gefährdungsbeurteilung für Schwangere

1 Arbeitsplatzbezogene Gefährdungen erfassen

Seit 2018 müssen Arbeitgeber für ausnahmslos jede Tätigkeit die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind dabei ausgesetzt ist oder sein kann (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Seit dem 1.1.2019 droht bei Nichtbeachtung eine Geldbuße bis zu fünftausend Euro (§§ 10, 32 MuSchG).

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