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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Vergleichsentgelt nach Überleitung?
Der Kläger ist seit dem Jahr 2000 unter Anwendung des TVöD als Heilerziehungspfleger in einer Wohn- und Werkstätte für Blinde und Sehbehinderte beschäftigt. Er wurde zum 1.11.2009 in die EG S 8 (Stufe 5) TVöD (VKA) übergeleitet und erhielt ein aus dem einschlägigen Tabellenentgelt und einer Überleitungszulage zusammengesetztes Vergleichsentgelt als Überleitungszulage.
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