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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Keine Fortführung eines Stellenbesetzungsverfahrens bei Nichteignung
Der Kläger, der ein dreijähriges Studium an der Fachhochschule des Bundes abgeschlossen hat, ist Angestellter im allgemeinen Verwaltungsdienst und in die EG 10 eingruppiert.
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