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VERGÜTUNG
Wertguthaben statt Abfindung
Aufhebungsverträge mit rentennahen Arbeitnehmern
1 Ausgangslage
Bei dieser Beendigungslösung vereinbaren Unternehmen und Mitarbeiter im Aufhebungsvertrag ein insolvenzsicheres Wertguthaben, der Arbeitgeber überträgt dieses vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund – Bereich Wertguthaben –, welche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in eine Art „Arbeitgeberstellung“ tritt.
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