Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Betriebsinterne Stellenausschreibung
Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung verweigern, wenn eine vom Gremium verlangte Stellenausschreibung unterblieben ist (§§ 93, 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG).
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
