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 Bild: Free-Photos/pixabay.com
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Betriebsinterne Stellenausschreibung

Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung verweigern, wenn eine vom Gremium verlangte Stellenausschreibung unterblieben ist (§§ 93, 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG).

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