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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Keine Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Der Beklagte war bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs. Der Rechtsanwalt forderte daraufhin den Beklagten zum Ersatz des Schadens sowie zur Erstattung der Kosten seiner Beauftragung auf.
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