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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Übernahmeanspruch Leiharbeiter nach TV LeiZ M+E 2012
§ 77 BetrVG; §§ 4 Nr. 1 und 3 Nr. 3 Satz 1 TV LeiZ M+E Bayern
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger einen unbefristeten Arbeitsvertrag anzubieten. Der Kläger ist Mitglied der IG Metall. Er war vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2015 bei einem Leiharbeitsunternehmen beschäftigt.
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