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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Arbeitszimmer während Corona
Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 haben viele Arbeitnehmer ihre Tätigkeit nach Hause bzw. in ein Arbeitszimmer verlegen können. Daher stellt sich nun die Frage nach dem Umfang der Abzugsmöglichkeit damit zusammenhängender Werbungskosten.
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