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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Fahrtzeit ist Arbeitszeit im Außendienst
§ 77 Abs. 3 BetrVG
Problempunkt
Der Kläger arbeitet bei der Beklagten als Servicetechniker im Außendienst. Die Parteien streiten über die Vergütung von Fahrtzeiten. Die Beklagte ist Mitglied im Arbeitgeberverband. Dieser hat u. a. Mantel- und Entgelttarifverträge geschlossen, an welche die Beklagte folglich gebunden ist.
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