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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Pflicht zur Wahrnehmung eines Arzttermins
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sieht vor, dass der Arbeitgeber bei begründeter Veranlassung berechtigt ist, Beschäftigte zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage sind. Die Anwendung des TV-L war im Arbeitsvertrag eines angestellten Schreiners vereinbart.
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