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ARBEITSRECHT
Der Sprecherausschuss
Interessenvertretung der leitenden Angestellten
Der leitende Angestellte
Die gesetzliche Definition der leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG ermöglicht mangels eindeutiger Abgrenzungskriterien im Unternehmensalltag keine sichere Trennung zwischen leitenden Angestellten und sonstigen außertariflichen Arbeitnehmern.
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