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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung
§§ 1, 3, 5, 7 BUrlG
Problempunkt
Die bis zum 15.8.2012 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigte Arbeitnehmerin macht Urlaubsabgeltung für 2011 und 2012 geltend. Der Arbeitsvertrag sah einen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen vor, wobei im Austrittsjahr – unbeschadet gesetzlicher Urlaubsansprüche – 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gewährt werden sollte.
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