Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Entfall des Solidaritätszuschlags
Seit Januar 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Lohn- und Einkommenssteuerzahler. Erreicht wird das durch eine deutliche Erhöhung der Grenzbeträge, bis zu denen auf die Lohnsteuer kein Solidaritätszuschlag erhoben wird. Die Erhöhung der Freigrenzen wird bei der Aufstellung der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 berücksichtigt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
