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 Bild: Feodora/stock.adobe.com
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AKTUELL - Brennpunkt

Die „Blanko“-Kündigung

Das BAG hat sich in einer für die Rechtsordnung und die betriebliche Praxis nicht zu unterschätzenden Grundsatzentscheidung mit dem rechtlichen Charakter des Rechtsinstituts der Kündigung, insbesondere einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, befasst (BAG, Beschl. v. 12.1.2021 – 2 AZN 724/20).

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