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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Nichtrückkehrtage Grenzgänger bei Tätigkeit in der Schweiz

Nach Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz ist ein Grenzgänger jede in einem Vertragsstaat ansässige Person, die in dem anderen Vertragsstaat ihren Arbeitsort hat und von dort regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Das Besteuerungsrecht steht dem Ansässigkeitsstaat zu.

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