Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Nichtrückkehrtage Grenzgänger bei Tätigkeit in der Schweiz
Nach Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz ist ein Grenzgänger jede in einem Vertragsstaat ansässige Person, die in dem anderen Vertragsstaat ihren Arbeitsort hat und von dort regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Das Besteuerungsrecht steht dem Ansässigkeitsstaat zu.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
