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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Rundfunk – Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin
§ 611a BGB
Problempunkt
Die Klägerin, eine Diplom-Designerin der Fachrichtung Gestaltung, arbeitet seit 1998 tageweise als Grafikdesignerin für die beklagte Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts. Grundlage der Vertragsbeziehung ist ein freies Dienstverhältnis. Die Klägerin berechnet der Beklagten für ihre Dienste als freie Mitarbeiterin eine Tagesgage in Form von Honorarabrechnungen, zuletzt i.
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